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24.03.2010, 14:37 Uhr

Gas-News

Urteil

BGH: Gaspreis darf nicht nur an Ölpreis gekoppelt werden (Upd.)

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die ausschließliche Gaspreisbindung an Heizöl gekippt. Das Grundsatzurteil könnte nun zu kurzfristigeren Verträgen mit Festpreisen und damit zu mehr Wettbewerb führen. Von dem Urteil sind weite Teile des Marktes betroffen.

Karlsruhe (afp/red) - Diese Preisbindung für Kunden mit längeren Vertragslaufzeiten ermögliche den Energieversorgern unzulässige Profite, etwa wenn Netz- und Vertriebskosten sinken, entschied der BGH am Mittwoch. So könnten über die Abwälzung konkreter Kosten hinaus zusätzliche Gewinne erzielt werden.

In den beiden Ausgangsverfahren standen Preisanpassungsklauseln der Stadtwerke Dreieich und der Rheinenergie AG auf dem Prüfstand. Sie hatten ihre Erdgaspreise für Privatkunden mit längeren Vertragslaufzeiten allein an die Entwicklung des Preises für extra leichtes Heizöl gebunden, der monatlich vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht wird.

Der BGH sah in diesem einzigen Richtwert für Preisanpassungen eine unangemessene Benachteiligung der Kunden: Die Energieversorger könnten mit der Klausel die Verbraucherpreise selbst dann erhöhen, wenn sie steigende Bezugspreise durch Kostensenkungen in anderen Bereichen, etwa bei Netz- und Vertriebskosten oder Personaleinsparungen, auffangen können.

Von dem verbraucherfreundlichen Urteil sind einem Gerichtssprecher zufolge weite Teile des gesamten Marktes betroffen. Allein in Dreieich sind laut dem Geschäftsführer der Stadtwerke, Wolfgang Lammeyer, 8000 von insgesamt 9000 Kunden betroffen. Die Energieversorger stehen nun vor dem Problem, Preisanpassungsklauseln zu entwickeln, die zum Gasbezugspreis weitere Preiselemente wie Netz-, Vertriebs- und Personalkosten für Kunden nachvollziehbar abbilden müssen, sagte Lammeyer. Diese Klauseln drohten aber so kompliziert zu werden, dass sie womöglich wegen Intransparenz gekippt werden könnten.

Der Rechtsvertreter und Anwalt der Stadt, Armin Dienst, geht wegen dieses Dilemmas davon aus, dass es künftig zu Sonderverträgen für Privatkunden mit kurzer Laufzeit und festen Gaspreisen kommen könnte. Bei einer fortschreitenden Liberalisierung der Gasnetze könne dies mittelfristig zu mehr Wettbewerb führen.

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