Gas-News
RegulierungDie Bundesnetzagentur hat die Netzentgelte einiger Gas- und Stromversorger genehmigt. Dies hat die Behörde gestern bekannt gegeben. Dabei wurden zahlreiche der beantragten Kosten gekürzt, teilweise um bis zu 19 Prozent, bei der Energienetze Bayern GmbH und der RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH.
Berlin (red) - Die Bundesnetzagentur hat im Wege der Organleihe für die Landesregulierungsbehörden Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen die Entgelte für eine Reihe weiterer Gasnetzbetreiber genehmigt. Die beantragten Kosten verschiedener Versorger um drei bis 15 Prozent gekürzt. Außerdem hat der Regulierer in eigener Zuständigkeit die Entgelte von weiteren sechs Gasnetzbetreibern genehmigt, auch dabei ergaben sich einige Kürzungen. Gekürzt wurden unter anderem die Entgelte der SWM Infrastruktur GmbH (16 Prozent), Energienetze Bayern GmbH und RWE Rhein-Ruhr Verteilnetz GmbH (jeweils 19 Prozent). Die Gasnetzentgeltgenehmigungen gelten bis zum 31. März 2008.
Im Wege der Organleihe wurden auch weitere Stromnetzentgeltgenehmigungen in Niedersachsen und Schleswig-Holstein erteilt. Die kosten von insgesamt 20 Versorgern wurden hier zwischen drei und 15 Prozent gekürzt. Ferner wurden die ersten Stromnetzentgelte in Zuständigkeit für die Landesregulierungsbehörde Thüringen genehmigt.
Zum 1. März 2007 wurden die Entgelte der Netzgesellschaft mbH Chemnitz (rund 11 Prozent Kürzung), der Energie Waldeck-Frankenberg GmbH, Korbach, (rund 17 Prozent), der Stadtwerke Saarbrücken AG (rund 12 Prozent Kürzung) und der Energieversorgung Halle GmbH (rund 9 Prozent Kürzung) genehmigt. Die Stromnetzentgeltgenehmigungen gelten bis zum 31. Dezember 2007.
Die Absenkungen bei den Gas- und Stromnetzentgelten ergeben sich aus der Überprüfung der aufwandsgleichen Kosten sowie der kalkulatorischen Ansätze des Sachanlagevermögens, des Umlaufvermögens und der Kapitalkosten der Unternehmen, teilt die Bundesnetzagentur mit. Mit den erteilten Genehmigungen werden, bezogen auf das Kostenvolumen, rund 83 Prozent des Markts abgedeckt, der von den Gasnetzbetreibern repräsentiert wird, deren Netzentgelte von der Bundesnetzagentur zu prüfen sind. Bezogen auf die bisher erteilten Stromnetzentgeltgenehmigungen liegt die Genehmigungsquote bei 92 Prozent.
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