E wie einfach senkt Gaspreise rückwirkend zum 1. Februar
Der Gasanbieter "E wie einfach" senkt deutschlandweit seine Gaspreise um bis zu 20 Prozent, und zwar rückwirkend zum 1. Februar. Damit ist das Gas-Angebot der E.ON-Tochter eigenen Angaben zufolge in vielen deutschen Städten und Gemeinden günstiger als die aktuell geltenden Grundversorgerangebote.
Köln (sm) - Alle Gasverbraucher, die jetzt schnell reagieren und den EinPreisTarif Gas abschließen, können noch in dieser Heizperiode von den günstigen Preisen profitieren, so das Unternehmen.
Der EinPreisTarif von "E wie einfach" ist das erste bundesweite Strom- und Gasangebot ohne Grundgebühr. Damit zahlen Kunden für Strom und Gas nur das, was sie tatsächlich verbrauchen. Eine Preisgarantie über ein Jahr bei Strom und über sechs Monate bei Gas gibt den Verbrauchern zusätzlich Planungssicherheit.
Der Gevelsberger Energieversorger AVU senkt die Erdgaspreise für alle Privat- und Gewerbekunden, zum 1. April zahlen die Kunden dann 0,83 Cent pro Kilowattstunde weniger. Die Grundpreise bleiben unverändert. Damit würden die gesunkenen Einkaufspreise direkt an die Kunden weiter gegeben, hieß es.
Die E.ON-Regionalgesellschaften senken erneut die Gaspreise. Nach der bereits angekündigten Preissenkung zum 1. Februar um teilweise vier Prozent soll Gas ab April noch einmal günstiger werden. Grund seien die gesunkenen Beschaffungskosten, auch andere Versorger haben Preissenkungen angekündigt.
Für viele Verbraucher in Mitteldeutschland wird Gas billiger. Allein im Februar werden mindestens zehn Versorger ihre Preise senken, berichtete MDR info unter Verweis auf Verivox.de. Im März zögen weitere Unternehmen nach. Im Schnitt würden die Preise um mehr als fünf Prozent sinken.
Kunden von E.ON Hanse, die die Rechtmäßigkeit vergangener Gaspreiserhöhungen bezweifeln und einen Teil der Rechnungsbeträge zurückhalten, haben kurz vor Jahresende einen Mahnbescheid ihres Versorgers erhalten. Die Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät betroffenen Gaskunden, Widerspruch einzulegen.
Der Bundesgerichtshof hat eine von zahlreichen Gasversorgern genutzte Preisanpassungsklausel wegen Benachteiligung der Verbraucher für unwirksam erklärt. Der Passus sei unverständlich, weil er nicht verdeutliche, wie sich Gaspreise ändern, entschied das Gericht. Verbraucher können nun mit einer eigenen Klage womöglich Geld von ihrem Gasanbieter zurückerhalten.