szmtag
10.02.2009, 14:45 Uhr

Gas-News

Ohne Grundgebühr

E wie einfach senkt Gaspreise rückwirkend zum 1. Februar

Der Gasanbieter "E wie einfach" senkt deutschlandweit seine Gaspreise um bis zu 20 Prozent, und zwar rückwirkend zum 1. Februar. Damit ist das Gas-Angebot der E.ON-Tochter eigenen Angaben zufolge in vielen deutschen Städten und Gemeinden günstiger als die aktuell geltenden Grundversorgerangebote.

Links zur News

Köln (sm) - Alle Gasverbraucher, die jetzt schnell reagieren und den EinPreisTarif Gas abschließen, können noch in dieser Heizperiode von den günstigen Preisen profitieren, so das Unternehmen.

E Wie Einfach;Eon

Der EinPreisTarif von "E wie einfach" ist das erste bundesweite Strom- und Gasangebot ohne Grundgebühr. Damit zahlen Kunden für Strom und Gas nur das, was sie tatsächlich verbrauchen. Eine Preisgarantie über ein Jahr bei Strom und über sechs Monate bei Gas gibt den Verbrauchern zusätzlich Planungssicherheit.

© 2001-2012 gas-magazin.de

Diesen Artikel empfehlen

Der Newsletter von Gas-Magazin.de

Ähnliche Nachrichten zur News "

E wie einfach senkt Gaspreise rückwirkend zum 1. Februar

"
  • AVU senkt zum 1. April die Gas-Preise
    AVU;AVU Gevelsberg
    Der Gevelsberger Energieversorger AVU senkt die Erdgaspreise für alle Privat- und Gewerbekunden, zum 1. April zahlen die Kunden dann 0,83 Cent pro Kilowattstunde weniger. Die Grundpreise bleiben unverändert. Damit würden die gesunkenen Einkaufspreise direkt an die Kunden weiter gegeben, hieß es.
  • E.ON senkt Gaspreis um bis zu 20 Prozent
    E.ON
    Die E.ON-Regionalgesellschaften senken erneut die Gaspreise. Nach der bereits angekündigten Preissenkung zum 1. Februar um teilweise vier Prozent soll Gas ab April noch einmal günstiger werden. Grund seien die gesunkenen Beschaffungskosten, auch andere Versorger haben Preissenkungen angekündigt.
  • Gas wird in Mitteldeutschland billiger
    Geld
    Für viele Verbraucher in Mitteldeutschland wird Gas billiger. Allein im Februar werden mindestens zehn Versorger ihre Preise senken, berichtete MDR info unter Verweis auf Verivox.de. Im März zögen weitere Unternehmen nach. Im Schnitt würden die Preise um mehr als fünf Prozent sinken.
  • Verbraucherzentrale rät E.ON Hanse-Kunden zu Widerspruch
    Verbraucherzentrale
    Kunden von E.ON Hanse, die die Rechtmäßigkeit vergangener Gaspreiserhöhungen bezweifeln und einen Teil der Rechnungsbeträge zurückhalten, haben kurz vor Jahresende einen Mahnbescheid ihres Versorgers erhalten. Die Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät betroffenen Gaskunden, Widerspruch einzulegen.
  • BGH stärkt Verbraucherrechte bei Gaspreiserhöhung
    Gas
    Der Bundesgerichtshof hat eine von zahlreichen Gasversorgern genutzte Preisanpassungsklausel wegen Benachteiligung der Verbraucher für unwirksam erklärt. Der Passus sei unverständlich, weil er nicht verdeutliche, wie sich Gaspreise ändern, entschied das Gericht. Verbraucher können nun mit einer eigenen Klage womöglich Geld von ihrem Gasanbieter zurückerhalten.