Gas-News
BestätigtDie Entscheidung der Bundesnetzagentur, beim Gasnetzzugang das Modell der Einzelbuchung für unrechtmäßig zu erklären, ist jetzt bestandskräftig. Dies teilte die Behörde mit, nachdem die vierwöchige Beschwerdefrist ohne einen eingelegten Widerspruch verstrichen ist.
Gegen diese Entscheidung konnte innerhalb eines Monats mit dem Rechtsmittel der Beschwerde vorgegangen werden. Darauf haben alle Verfahrensbeteiligten mit Fristablauf verzichtet. Damit ist die Kammerentscheidung nicht mehr anfechtbar.
"Trotz kritischer Äußerungen hat sich offenbar die Einsicht durchgesetzt, dass eine verbindliche und eindeutige Interpretation des Gesetzes für alle Beteiligten vorteilhaft ist.", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth. "Nur das Zweivertragsmodell für den Gasnetzzugang erfüllt die Anforderungen des Energiewirtschaftsgesetzes", so der Präsident weiter. "Es schafft die Voraussetzungen für einfach abzuwickelnde, massengeschäftstaugliche Prozesse. Sie bilden den Nährboden für mehr Wettbewerb. Das Nebeneinander von zwei Netzzugangsmodellen ist beendet. Wechselseitige Störungen, Verunsicherung und Bewegungslosigkeit sind nicht mehr zu befürchten. Wir haben mit einem jetzt rechtlich verbrieften Netzzugang Planungssicherheit und Rechtsklarheit erreicht."
Kurth forderte die Gasversorgungsunternehmen auf, diese günstigen Startbedingungen zu nutzen und jetzt alle Kraft auf die Umsetzung und baldige Anwendung des Netzzugangsmodells zu konzentrieren. "Von einigen Verbänden der Gaswirtschaft weiß ich, dass sie damit auf breiter Front begonnen haben und Anfang Februar 2007 einen angepassten Kooperationsvertrag vorlegen werden. Ein wichtiger Grund, dem neuen Jahr auch insofern erwartungsvoll entgegen zu sehen", äußerte sich Kurth abschließend.
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