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04.05.2010, 10:22 Uhr

Gas-News

Stillstand

Keine gütliche Einigung im Prozess um Gaspreiserhöhungen

Im Streit um die Preiserhöhungen der Berliner Gasag haben sich die Parteien am Montag vor dem Amtsgericht Schöneberg nicht gütlich einigen können. Der Kläger fordert die Offenlegung der Berechnungsgrundlage für die Preiserhöhungen, wozu sich die Gasag bislang nicht bereit erklärt hat.

Berlin (ddp/red) - Die Gasag hat gegen den Direktor des Institutes für Zukunftsstudien und Technologiebewertung (IZT), Rolf Kreibich, geklagt, weil dieser die höheren Abschlagszahlungen aus den Jahren 2004 bis 2008 nicht bezahlen will. Aus Kreibichs Sicht sind die Gaspreiserhöhungen aus dieser Zeit rechtswidrig gewesen.

Der 71-Jährige fordert von der Gasag, die Berechnungen offenzulegen, aufgrund derer die Preisanpassungen zustandekamen. Er verlangt also eine Begründung für die aus seiner Sicht ungerechtfertigten Erhöhungen.

Kreibich stützt sich dabei unter anderem auf Urteile des Bundesgerichtshofs und sieht sich nach eigenen Angaben in einer "guten Rechtsposition". Bei der Verhandlung am Montag brachte er den Vergleichsvorschlag ein, zwei bis drei Prozent des offenen Betrags von rund 2400 Euro zu bezahlen. Dieser wurde von dem Gasag-Vertreter abgelehnt.

Kreibich hat nach eigenen Angaben gegen alle Preiserhöhungen des Unternehmens formell Einspruch eingelegt. Der Gasag-Vertreter entgegnete, im weiteren Verfahren müsse unter anderem die Frage geklärt werden, ob das auch fristgerecht geschehen sei.

In seiner Zeit als Energiebeiratsmitglied und Vorsitzender des Ausschusses für Immissionsschutz des Landes Brandenburg hatte Kreibich öffentlich auf die Preiserhöhungen aufmerksam gemacht - unter anderem in einem Brief an Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke). Er habe das aber nicht als Aufruf an andere gesehen, Rechnungen nicht zu bezahlen, sagte Kreibich.

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