Gas-News
NetzentgelteLichtBlick hat vor dem Landgericht Dortmund einstweilige Verfügungen gegen die Gasnetzbetreiber E.ON Gastransport und RWE Transportnetz Gas erwirkt. Damit müssen die Netzbetreiber die geäußerten Zahlungsvorbehalte anerkennen und eine Billigkeitskontrolle ihrer Netzentgelte akzeptieren.
Hamburg (red) - Ebenso sei die von den Gasnetzbetreibern geforderte und in der Kooperationsvereinbarung Gas enthaltene Schiedsgerichtsklausel, mit der der ordentliche Rechtsweg für den Streitfall ausgeschlossen werden sollte, gekippt, teilt Lichtblick mit.
LichtBlick bietet eigenen Angaben zufolge derzeit in Schleswig-Holstein, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg ein Biogas-/Erdgasprodukt an. Die jetzt erwirkten Entscheidungen bieten die rechtlichen Voraussetzungen für ein Bundesweites Gas-Angebot. Derzeit versorge das Unternehmen rund 8.500 Kunden mit Gas und 400.000 Kunden mit Strom.
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