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07.01.2009, 14:01 Uhr

Gas-News

Streit um Gaspreise

Verbraucherzentrale rät E.ON Hanse-Kunden zu Widerspruch

Kunden von E.ON Hanse, die die Rechtmäßigkeit vergangener Gaspreiserhöhungen bezweifeln und einen Teil der Rechnungsbeträge zurückhalten, haben kurz vor Jahresende einen Mahnbescheid ihres Versorgers erhalten. Die Neue Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern rät betroffenen Gaskunden, Widerspruch einzulegen.

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Die Neue Verbraucherzentrale geht davon aus, dass E.ON Hanse noch kurz vor Ende des Jahres die gerichtlichen Mahnbescheide beantragte, um die Verjährung der Verfahren zu unterbrechen.

Betroffenen Verbrauchern, die eine einschlägige Rechtsschutzversicherung haben, rät die Verbraucherzentrale, gegen den Mahnbescheid fristgerecht Widerspruch einzulegen. Sollte es dann zu einer Klage kommen, kann das Ruhen des Verfahrens beantragt werden, bis eine Entscheidung des Verfahrens beim Landgericht Hamburg oder des Kartellsenats des BGH zum Thema vorliegt. Ist kein Rechtsschutz vorhanden und die "Risikobereitschaft" nicht hoch, sollten die geforderten Zahlungen nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet werden.

In einem Musterverfahren nimmt derzeit das Landgericht Hamburg die Preiskalkulation des Konzerns unter die Lupe. Insgesamt gebe es in Norddeutschland rund 30.000 so genannte "Gasrebellen", die in den vergangenen Jahren Widerspruch gegen Gaspreisanhebungen des Unternehmens eingelegt haben.

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