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18.02.2010, 09:57 Uhr

Gas-News

Verwaltungsverfahren

Wiederverkaufsverbot bei Gasverträgen unter der Lupe

Die Wettbewerbsbehörden verschärfen laut einem Zeitungsbericht ihre Gangart gegenüber der Gaswirtschaft. Das Bundeskartellamt gehe derzeit gegen die zweitgrößte deutsche Ferngasfirma Wingas vor, so ein Pressebericht.

Hamburg (ddp/red) - Das berichtete die "Financial Times Deutschland" (Donnerstagsausgabe). Konkret gehe es um eine Vertragsklausel, die Kunden den Weiterverkauf nicht benötigter Gasmengen verbietet.

Ein Sprecher der Kasseler Wingas GmbH bestätigte der Zeitung, dass das Amt ein Verwaltungsverfahren eingeleitet hat. "Untersucht werden Klauseln, die einen Weiterverkauf von Gasmengen nicht erlauben. Wingas verfügt über einzelne Verträge, die eine solche Klausel enthalten", teilte das Unternehmen laut Zeitung mit. Die Formulierung werde jedoch in Neuverträgen seit einigen Jahren nicht mehr angewendet, hieß es dem Bericht zufolge vom Gemeinschaftsunternehmen von BASF und Gazprom.

Laut Zeitung sind sogenannte Take-or-Pay-Verträge branchenüblich, die Großkunden zur Abnahme fest vereinbarter Mengen verpflichten. Die laut der Zeitung nun vom Kartellamt untersuchten Klauseln verbieten zusätzlich den Weiterverkauf nicht benötigter Gasmengen. Damit seien die Kunden vollständig auf das Entgegenkommen des Gasversorgers angewiesen, um zumindest einen teilweisen Ausgleich für die überschüssige, bereits voll bezahlte Energie zu erhalten.

Wegen der Wirtschaftskrise kämen viele Großkunden ihren Abnahmeverpflichtungen nicht nach, so dass das Kartellamt laut der Zeitung einen akuten Handlungsbedarf sieht. Die Bonner Behörde habe jedoch am Mittwoch keine Angaben dazu machen wollen, wie viele Verwaltungsverfahren bereits eingeleitet worden seien.

Sowohl Wingas als auch das Bundeskartellamt waren am frühen Donnerstagmorgen für eine Stellungnahme zunächst nicht zu erreichen.

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