Immer wieder raten Energie-Experten und Verbraucherschützer dazu, den Stromanbieter zu wechseln. Eigentlich ist das auch ganz einfach, doch was, wenn man zur Miete wohnt? Wie man den Stromanbieter auch in der Mietwohnung wechseln kann, lesen Sie hier.
Auch in einer Mietwohnung ist es durchaus möglich, den Stromanbieter zu wechseln. Die entscheidende Frage ist hierbei, ob Sie selbst einen Vertrag mit dem Stromanbieter haben. Wenn Sie eine Stromrechnung direkt von einem Versorger bekommen, dann haben Sie auch einen Vertrag mit Ihm. In diesem Fall ist das Stromanbieter wechseln als Mieter kein Problem. Sie sind auch nicht dazu verpflichtet, Ihren Vermieter von dem Wechsel in Kenntnis zu setzen oder gar um Erlaubnis zu Fragen. Dem Stromwechsel steht also nichts mehr im Weg.
Geht die Stromrechnung jedoch direkt an Ihren Vermieter, der Ihnen die Stromkosten als Nebenkosten berechnet, liegt das Stromanbieter wechseln in den Händen Ihres Vermieters. Das bedeutet aber nicht, dass Sie keinen Einfluss auf das Wechseln nehmen können. Machen Sie doch einfach einen Stromkostenvergleich und machen Ihren Vermieter auf das Sparpotenzial aufmerksam. Damit überzeugen Sie nicht nur Ihren Vermieter von der Ernsthaftigkeit Ihres Vorhabens, sondern nehmen ihm gleichzeitig einen Teil der Arbeit ab.
Möchten Sie Ihren Stromanbieter wechseln, benötigen Sie auch die Zählernummer ihres Stromzählers. Wenn Sie einen eigenen Vertrag mit dem Stromanbieter haben, müssen Sie auch einen eigenen Stromzähler haben. Wenn Sie diesen nicht in Ihrer Wohnung finden, sollten Sie im Treppenhaus oder Keller nachschauen. Oder Sie wenden sich vertrauensvoll an Ihren Vermieter und bitten ihn, Ihnen den Stromzähler zu Ihrer Mietwohnung zu zeigen.
Wenn Sie planen, in eine neue Wohnung einziehen, können Sie schon beizeiten einen Stromanbieter Preisvergleich machen, um pünktlich zum Einzugstermin schon vom gewünschten Anbieter beliefert zu werden. Damit vermeiden Sie es, vom örtlichen Versorger in den meist teuren Grundversorgungstarif eingestuft zu werden. Es empfiehlt sich, etwa sechs bis acht Wochen vor dem Einzug in eine neue Wohnung einen Stromvertag abzuschließen. Für den Vertragsabschluss benötigen Sie neben den Angaben zu Ihrer Person das Einzugsdatum die Stromzählernummer, diese erfragen Sie am besten bei Ihrem künftigen Vermieter. Am Tage des Einzugs wird dann nur noch der Zählerstand abgelesen.
Sollten Sie es verpasst haben, sich rechtzeitig um den Stromanbieterwechsel für die neue Mietwohnung zu kümmern und werden nun nach dem Grundversorgungstarif beliefert, dann können Sie diesen mit einer Frist von vier Wochen kündigen und immer noch zu einem günstigen Stromanbieter wechseln.